Mobbing am Arbeitsplatz ist ein Phänomen unserer Zeit. So erschreckend sich das liest, es kommt nicht so selten vor, wie man denkt. Studien belegen, dass über 70 Prozent der Berufstätigen schon Opfer von Mobbing waren. Die Dunkelziffer dürfte dabei noch höher sein. Doch was genau ist Mobbing am Arbeitsplatz und was nicht? Welche Folgen hat systematisches Mobbing und was kann man dagegen tun?
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Was ist Mobbing am Arbeitsplatz?
Unter Mobbing versteht man die systematische Schikane und Ausgrenzung am Arbeitsplatz. Mobbing ist damit weit mehr als nur ein schlechtes Betriebsklima. Dabei sind die Ausprägungen völlig unterschiedlich, da es keine allgemein gültige Definition gibt.
Typisch für Mobbing am Arbeitsplatz sind die Zuweisung sinnloser Tätigkeiten, unangebrachte Kritik an der Arbeit, Beschimpfungen und Isolation. Alle Handlungen, die mit Mobbing in Verbindung stehen, verletzen die menschliche Würde. Oft sind sie auch ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Demnach darf beispielsweise niemand wegen seiner ethnischen Herkunft, Behinderung, seines Geschlechts oder Alters benachteiligt werden. Dabei unterscheidet man Mobbing von Kollegen, Vorgesetzten, beiden zusammen und unterstellten Mitarbeitern.
Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen
Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen geht immer mit einer gewissen Zermürbungstaktik einher. Dabei gehen Kollegen entweder direkt oder indirekt vor. Gegen direkte Beschuldigungen kann man sich noch zur Wehr setzen. Schwieriger wird es bei indirekten Angriffen, wie Verleumdungen, Intrigen oder bewusst falschen Informationen. Nachfolgend ein paar Beispiele von Mobbing durch Kollegen:
- ungerechtfertigte und persönliche Kritik mit dem Zweck, die Zielperson abzuwerten
- systematische Ausgrenzung in Pausen
- Verleumdungen zur Rufschädigung oder um die Kompetenz in Frage zu stellen
- Beleidigungen, die unter die Gürtellinie gehen und die persönliche Würde verletzen
- Sexuelle Belästigung und Einschüchterung, um die Enthüllung zu verhindern
- Sabotage durch das Fälschen von Dokumenten
Mobbing am Arbeitsplatz durch Vorgesetzten
Mobbing am Arbeitsplatz durch Kollegen geht schon an die Substanz. Ungleich schwieriger und psychisch belastender ist Mobbing am Arbeitsplatz durch den Vorgesetzten. Aufgrund der ungleichen Machtverhältnisse kann sich die Zielperson kaum verteidigen. Nachfolgend ein paar Beispiele von Mobbing durch den Vorgesetzten:
- falsche und ungerechte Beurteilung der Leistung
- systematische Ausgrenzung bei Meetings oder Informationsveranstaltungen
- Regelmäßige Diffamierung vor versammelter Mannschaft, eventuell sogar lautstark
- Über- und Unterforderung durch extreme, nicht erfüllbare Anforderungen oder bewusste Vergabe von herabwürdigenden Aufgaben
- Schikane durch eine Aufgabenfülle, um Überstunden zu provozieren und so privaten Verpflichtungen nicht nachkommen zu können.
Wie entsteht Mobbing auf der Arbeit?
Mobbing am Arbeitsplatz kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. In der Regel möchten Kollegen, Vorgesetzte oder Mitarbeiter eine unliebsame Person loswerden. Liegen die Gründe nicht im fachlichen, sondern persönlichen Bereich, ist eine Kündigung mühsam einzufädeln. Da scheint Mobbing der erfolgversprechendere Weg zu sein.
Gerade dann, wenn der Vorgesetzte den Kündigungsschutz aushebeln und Abfindungszahlungen vermeiden möchte. Allerdings muss das Arbeitsumfeld Mobbing auch zulassen. Versucht beispielsweise ein Kollege einen anderen zu mobben, müssen weder die anderen Kollegen noch die Vorgesetzten mitspielen.
Das gleiche gilt auch für Mobbing durch den Vorgesetzten. In der Regel hat jede Führungskraft noch eine übergeordnete Stelle, außer die mobbende Person ist gleichzeitig der Geschäftsführer. Unter Umständen ist sogar ein Betriebsrat im Haus. Wenn alle ihre Augen verschließen und Psychoterror nicht im Keim ersticken, öffnen sie Mobbing Tür und Tor. Auslöser für Mobbing sind oft Missgunst und Konkurrenzkampf.
Vorgesetzte halten beispielsweise Konkurrenten aus den unteren Rängen klein. Dazu missbrauchen sie gern ihre Macht. Wenn dann das Mobbing-Opfer noch Angst um den Arbeitsplatz hat und konfliktscheu ist, haben Schikanierer leichtes Spiel.
Wie erkennt man Mobbing am Arbeitsplatz?
Wann sind Anfeindungen von Kollegen und Vorgesetzten tatsächlich Mobbing und wann nicht? Schikanöse Handlungen sind immer dann Mobbing, wenn die Zielperson systematisch, also regelmäßig benachteiligt wird. Zudem bauen Kollegen oder Vorgesetzte durch die gezielten Angriffe enormen psychischen Druck auf. Als Mobbing zählen beispielsweise:
- Verleumdungen
- Demütigungen
- Informationsdefizite oder Falschinformationen
- Unterbewertung von Leistungen
- Zuteilung von kränkenden bzw. sinnlosen Aufgaben
- absichtliche Herbeiführung von Stress
Nicht jedes unhöfliche Verhalten von Kollegen oder Vorgesetzten ist jedoch Mobbing. Ein fehlender Gruß, zur Schau gestellte Ignoranz oder ein plumper Stil können auch auf einen Mangel an Erziehung hindeuten.
Folgen von Mobbing auf der Arbeit
Mobbing am Arbeitsplatz hat nicht nur für das Opfer fatale Folgen. Der anhaltende psychische Druck macht die Zielperson seelisch und körperlich krank. Zunächst äußert sich dies in fehlender Arbeitsmotivation und nachlassender Arbeitsqualität. Privat ist der Gemobbte frustriert und antriebslos.
Das Selbstwertgefühl leidet, die Anfälligkeit für Depressionen steigt. Mobbing-Opfer leiden unter Schlafstörungen, Rückenschmerzen, haben Magenprobleme, Essstörungen bis hin zu Herzproblemen. Die Gefahr nimmt zu, die Probleme in Alkohol ertränken zu wollen. Dadurch leidet die Lebensqualität der Betroffenen erheblich. Die langfristige Folge von Mobbing sind krankheitsbedingte Ausfallzeiten.
In extremen Fällen kann Mobbing sogar zu Arbeitsunfähigkeit führen. Arbeitgeber müssen mit den finanziellen Folgen des Ausfalls, eventuellen juristischen Konsequenzen und einem möglicherweise negativen Image leben. Auch der volkswirtschaftliche Schaden, den Mobbing anrichtet, ist nicht zu unterschätzen. Die Opfer verursachen unter Umständen hohe Kosten durch Therapien, Arbeitslosigkeit bis hin zur Erwerbsunfähigkeit.
Was kann man gegen Mobbing tun?
Die Gefahr, dass Mobbing-Opfer resignieren und aufgrund fehlender Unterstützung und Frust kündigen, ist groß. Oft erkennen jedoch Arbeitgeber Mobbingfälle gar nicht und haben daher auch keine wirksamen Anti-Mobbing-Programme. Dennoch muss sich das Mobbing-Opfer nicht in sein Schicksal ergeben, sondern kann Maßnahmen ergreifen.
Was kann das Opfer gegen Mobbing tun?
Die wichtigste Soforthilfe ist, den Mobber in die Schranken zu weisen. Sieht der Mobber, dass sein Verhalten erfolgreich ist, macht er weiter. Daher sollte das Opfer dem Drangsalierer klar machen, dass sein oder ihr Verhalten zur Eskalation führen kann. Je nachdem, wer der Mobber ist, Kollege oder Vorgesetzte, ist die nächste Instanz aufzusuchen. Beim Vorgesetzten ist es beispielsweise dessen Vorgesetzter.
Sieht das Opfer keinen anderen Ausweg, können Gespräche zu Dritt (Vorgesetzter, Mobber, Opfer) ein Lösungsansatz sein. Dafür ist es wichtig, dass das Mobbing-Opfer die Vorfälle genau dokumentiert hat. Je konkreter die Anschuldigung, desto beweiskräftiger ist sie. Für diese Fälle hat sich ein Tagebuch bewährt. Darin hält das Opfer genau den Tag, idealerweise die Uhrzeit, den Vorfall und die Konsequenzen (Essstörungen, Schlafstörungen, Arztbesuche) fest.
[su_quote style=“flat-light“]Wichtig ist noch zu dokumentieren, wer handelte und wer zusätzlich anwesend war. Schlimmstenfalls kann das Tagebuch dann als Beweisführung in einem Gerichtsverfahren dienen.[/su_quote]
Was kann der Arbeitgeber gegen Mobbing tun?
Natürlich kann nicht nur das Opfer etwas gegen Mobbing tun, sondern auch der Arbeitgeber. Dazu ist der Aufbau einer wertschätzenden Unternehmenskultur ein erster Schritt. Zudem klären Personalabteilung und ein eventuell vorhandener Betriebsrat die Mitarbeiter auf und initiieren Aktionen gegen Mobbing am Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den Arbeitsschutz und die Intervention in konkreten Mobbing-Fällen. Beschwert sich das Opfer nach dem Betriebsverfassungsgesetz über eine ungerechte Behandlung, muss er handeln. Dabei sind zwei Wege möglich: direkt beim Arbeitgeber (§84 I BetrVG) oder beim Betriebsrat (§85 I BetrVG).
Der Arbeitgeber muss die Beschwerde prüfen und dafür sorgen, dass sich die Situation verbessert. Kommt er seiner Aufgabe nachweislich nicht nach, kann ihn das Mobbing-Opfer arbeits- und zivilrechtlich belangen. Zuvor hat das Opfer die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen.
[su_quote style=“flat-light“]Existiert eine Rechtsschutzversicherung, ist in der Regel eine telefonische Beratung kostenlos.[/su_quote]
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Quellen und weitere Links:
- https://www.spiegel.de/karriere/mobbing-am-arbeitsplatz-wann-arbeitgeber-eingreifen-muessen-a-1050216.html
- https://www.jetzt.de/job/betroffene-berichten-von-mobbing-am-arbeitsplatz
- https://karrierebibel.de/mobbing/
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