Kündigen heißt nicht gleich den Laden verlassen und nie wieder kommen. Andersrum gilt es auch für den Arbeitgeber, wenn er den Arbeitnehmer kündigen möchte. Was muss ich bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beachten?
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Allgemeine Regel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wenn das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll, gibt es einige gesetzliche Regeln zu beachten:
Befristeter Arbeitsvertrag:
Wenn dem Arbeitnehmer ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt, kann dieser entweder durch einen Aufhebungsvertrag oder durch eine Kündigung entlassen werden. Der Aufhebungsvertrag erfolgt nur durch Zustimmung beider Parteien.
Willenserklärung:
Die Kündigung kann einseitig erfolgen, dennoch handelt es ich hierbei um eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, die Kündigung ist erst wirksam, wenn der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber diese auch erhalten hat.
Schriftlich oder mündlich?:
Die Beendigung des Arbeitsverhältnissen erfolgt immer schriftlich und wird dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zugeteilt.
Grundkündigungsfrist:
Die Grundkündigungsfrist erfolgt immer zum 15. oder zum Monatsende.
Fristlose Kündigung:
Eine fristlose Kündigung kann nur vorkommen, wenn ein wichtiger Grund von Bestand ist. Darunter zählen:
- Arbeitsverweigerung
- Beleidigung
- Betrug oder Diebstahl
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt
- Sexuelle Belästigung
- Mobbing
Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Allgemeiner Kündigungsschutz
Der allgemeine Kündigungsschutz gilt für:
- alle Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate in einem Betrieb sind, wobei nach einem Jahr der Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert werden kann und somit automatisch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt.
- Ausnahmen hierbei sind aber beispielsweise mangelnde Leistungen, Verhaltensbedingte Gründe wie Abmahnungen oder Betriebsbedingt Gründe wie Auftragsmangel.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses – besonderer Kündigungsschutz
Der besondere Kündigungsschutz gilt für:
- alle Auszubildende, insofern sie die Probezeit überstanden haben.
- Werdende Mütter
- Betriebsratsmitglieder
- Personen die einen Zivildienst leisten
- Schwerbehinderte
Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Arbeitsgericht
Natürlich sollte dieser Weg so gut es geht vermieden werden, da es hohe Kosten mit sich trägt. Der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber hat eine Klagefrist bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von 3 Wochen. Das Arbeitsgericht ist für alle Streitigkeiten im Arbeitsleben zuständig.
War dem Prozess gibt es die Güterverhandlung, wo sich beide Parteien inklusive des ehrenamtlichen Richters und einem Vorsitzenden aus der Arbeitswelt treffen, um über die Tatsachen zu diskutieren und im besten Fall die Streitigkeiten beizulegen. Sollte es bei der Güterverhandlung zu keiner Einigung kommen, wird im Prozess über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses diskutiert.
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