Neben dem eigentlichen Gehalt, gehört das Trinkgeld zu den wichtigsten Einnahmen des Arbeitnehmer. Es hilft nicht nur um im Monat über die Runden zu kommen, sondern zeigt auch in einer gewissen Art und Weise, dass man sein Job gut macht. Jetzt stellt sich die Frage, wenn das Gehalt auf dem Konto irgendwann zu knapp wird und ich noch Rechnungen zu zahlen habe, kann ich mein Trinkgeld einzahlen ohne mir Sorgen zu machen?
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Trinkgeld einzahlen – Freibetrag
Jedes Jahr aufs neue macht jeder ganz fleißig seine Steuererklärung, mit der Hoffnung einen kleinen Teil zurückzubekommen. Man muss wissen, dass das Finanzamt Einblicke auf dein Konto hat und somit auch sagen kann, was letztes Jahr schief lief oder ob doch alles soweit in Ordnung ist.
Jeder von uns hatte Mal den Fall, dass er wahrscheinlich zu wenig auf dem Konto hatte und dadurch Geld eingezahlt hat. Wie ist es denn mit dem Trinkgeld einzahlen, denn das sind ja nicht nur 100 Euro im Jahr. Nun ja, es gibt einen gewissen Freibetrag im Jahr den man problemlos auf sein Konto zahlen kann und dem das Finanzamt keine Beachtung schenkt. Hierbei sollte man dennoch aufpassen, dass es nicht heißt man würde Geldwäsche betreiben. Der Freibetrag für Geldeinzahlungen im Jahr liegt bei 15.000 Euro. Das hört sich viel an, dennoch gehen wir davon aus, dass jede Festangestellte Minimum 1000 Euro Trinkgeld im Monat macht, wenn nicht sogar mehr.
Beim Trinkgeld einzahlen sollte man also aufpassen, dass man nicht über den Freibetrag kommt. Es könnte sein, dass sich dann das liebe Finanzamt meldet und dir etwas vorwerfen könnte.
Trinkgeld einzahlen – Steuern
Im Grunde genommen ist Trinkgeld immer steuerfrei, wenn es von Dritte gezahlt wird, dass heißt du bedienst Gäste, kassierst sie ab und sie geben dir Trinkgeld.
Musst du dir beim Trinkgeld einzahlen Sorgen machen, dass es versteuert werden muss?
Eigentlich nicht, da es wie gesagt den Freibetrag von 15.000 Euro im Jahr gibt. Dennoch würde ich das Trinkgeld immer mit einem Verwendungszweck einzahlen und das am Besten am Schalter. Wenn du dein Trinkgeld mit einem Verwendungszweck angibst, hast du später, wenn das Finanzamt doch vielleicht aufmerksam wird, die Oberhand und kannst immer auf den Verwendungszweck „Trinkgeld“ zurückgreifen.
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