Da sich viele Menschen im deutschen Wohlfahrtsstaat trotz eines Arbeitsverhältnisses finanziell nicht über Wasser halten konnten, wurde 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Auch der Mindestlohn in der Gastronomie änderte sich. Allerdings gibt es für Auszubildende in der Gastronomie, Minderjährige, Freiberufler und Praktikanten unter bestimmten Bedingungen einige Ausnahmen.
Alle zwei Jahre kommt die sogenannte Mindestlohnkommission zusammen und entscheidet, ob bestimmte Voraussetzungen für die Erhöhung des Mindestlohnes erfüllt wurden. So beträgt der Mindestlohn 2019 nun 9,19 Euro brutto, statt der bisherigen 8,84 Euro.
[toc]
Bekommt man im Gastgewerbe Mindestlohn?
Obwohl einige Vertreter des deutschen Gastgewerbes gegen den Mindestlohn in der Gastronomie waren, gilt dieser seit 2015 auch für dieses Gewerbe. Der Versuch, den Mindestlohn in der Gastronomie durch einen Tarifvertrag zu umgehen, scheiterte trotz größter Mühen seitens des DEHOGAs und der NGG.
Das größte Problem ist das Einhalten der festen Arbeitszeiten, die seit 2015 nun dokumentiert werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Arbeitgeber mit einer Strafe rechnen. Das bedeutet, dass unbezahlte Überstunden strafbar sind.
Mindestlohn bei Minderjährigen
Ganz im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung. Sie sind also komplett vom Mindestlohn ausgenommen. Diese Ausgrenzung der Minderjährigen vom gesetzlichen Mindestlohn wurde mehrfach scharf kritisiert.
Für Jugendliche ohne Ausbildung wäre nach dem Schulabschluss die Gefahr größer, auch später arbeitslos zu bleiben und auf Kosten des Staates zu leben. Wer über einen längeren Zeitraum hinaus arbeitslos ist, für den wäre es schwerer später den Einstieg in die Arbeitswelt zu finden.
Ein Vorschlag war, die Altersgrenze auf 21 oder sogar 25 Jahre zu verschieben. Teilweise wurde sogar von einem gesetzlichen Mindestlohn ohne Ausnahmen im Bezug auf das Alter gesprochen.
Die Auswirkungen des Mindestlohns in der Gastronomie
Die Mindestlohnkommission machte 2018 den Vorschlag, den gesetzlichen Mindestlohn schrittweise zu erhöhen. So soll der Mindestlohn 2019 von 9,19 Euro auf 9,35 Euro ab 2020 steigen. Doch welche Auswirkungen hat der Mindestlohn in der Gastronomie? Was wird sich mit diesem Gesetz verbessern und was verschlechtern? Inwiefern wird der Mindestlohn in der Gastronomie missachtet?
Im Jahr 2017 wurde berichtet, in der Gastronomie werde zu wenig kontrolliert. Nachdem mit Nachdruck schärfere Kontrollen eingeführt wurden, stellte sich heraus, dass viele Betriebe Mindestlohn-Verstöße begangen hatten. Man dokumentierte die Arbeitszeiten falsch und häufte unbezahlte Überstunden.
Der Mindestlohn in der Gastronomie ist neben dem bürokratischen Mehraufwand auch beim Personalkostenanteil mit 25 bis 40 Prozent problematisch. Es heißt, fast drei Viertel der Betriebe haben seit dem Mindestlohn in der Gastronomie eine Personalkostensteigerung aufzuweisen. Vor allem Kleinbetriebe haben wegen der steigenden Personalkosten massive Probleme. Zwar steigen die Umsätze, doch die Erträge sinken.
Allerdings gibt es nicht nur negative Auswirkungen des Mindestlohns in der Gastronomie. Ein Vorteil ist sicherlich, dass es jetzt viel mehr sozialversicherungspflichtige Stellen und Jobs in der Gastronomie gibt.
Die Branche ist bei Arbeitnehmern eher unpopulär , deshalb herrscht ein Mangel an Fachkräften. Aus diesem Grund wird der Mindestlohn in der Gastronomie von vielen als Möglichkeit gesehen, das Image aufzubessern und so mehr Arbeitnehmer anzulocken.
Kritik an Mindestlohn in der Gastronomie
Am lautesten kritisierte der DEHOGA den Mindestlohn in der Gastronomie. Es ginge ihnen nicht dabei um die Lohnhöhe, sondern eher um den großen Mehraufwand, der durch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten entsteht. Einige Betriebe würden deshalb um ihre Existenz fürchten.
Mitglieder beschweren sich darüber, dass man in der Gastronomie die Arbeitszeiten viel umfangreicher dokumentieren müsse und fühlten sich deshalb ungerecht behandelt. Der Grund für die strengeren Regeln ist wohl, dass die Gastronomie als sogenannte Schwarzarbeiterbranche bezeichnet wird.
Allerdings ist beim Mindestlohn in der Gastronomie nicht nur die Bürokratie ein Problem. Das Arbeitsgesetz schreibt nämlich vor, dass man nicht länger als zehn Stunden täglich arbeiten darf. Doch dies sei wegen unvorhersehbaren Ereignissen, wie z. B. bei einer Hochzeitsfeier, in der Gastronomie nicht möglich.
Aussichten des Mindestlohns in der Gastronomie
Die Kritikpunkte des DEHOGAs häufen sich. Den Mindestlohn in der Gastronomie soll nicht der Staat entscheiden, sondern die Tarifvertragsparteien. Betriebe würden wegen ansteigender Kosten und der umständlichen Bürokratie um ihre Existenz kämpfen. Wegen der Personalkostensteigerung und höherer Kosten für Lieferanten würden die Erträge sinken. Gerade Kleinbetriebe sollen unter dem Mindestlohn in der Gastronomie leiden.
Trotz all dieser Kritik wird sich jedoch höchstwahrscheinlich am gesetzlichen Mindestlohn grundsätzlich nichts mehr ändern. Eine Möglichkeit wären beispielsweise weitere Ausnahmeregelungen.