Start Finanzen & Recht Konzession in der Gastronomie: Das ist zu beachten!

Konzession in der Gastronomie: Das ist zu beachten!

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Für eine erfolgreiche Gastronomie benötigt man ein Konzept, Geschäftsräume, Fachpersonal, Hingabe und eine Konzession.

Wer hat nicht schon mal davon geträumt, auszusteigen und seine eigene Bar oder sein eigenes Restaurant zu eröffnen? Am besten an einem der schönsten Flecke der Erde, wie am Meer, an einem See oder in den Bergen. Die Erfahrungen als Gast bestärken schließlich darin, dass das wohl jeder kann.

Doch ist es wirklich so einfach, eine Gastronomie zu betreiben? Es gibt nicht umsonst gastronomische Ausbildungsberufe, die das notwendige Fachwissen vermitteln. Natürlich können auch Quereinsteiger erfolgreich sein. Sie starten meist als Investoren und kaufen sich das notwendige Fach-Know-how ein.

Warum benötigt man eine Konzession?

Der Betrieb einer gastronomischen Einrichtung ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Im sogenannten Gaststättenrecht sind alle speziellen Vorschriften dokumentiert, die über die allgemeinen gewerberechtlichen Regelungen hinausgehen.

Das Gaststättenrecht ist Sache der Bundesländer. Sofern die Bundesländer kein eigenes Gaststättengesetz haben, gilt das des Bundes. Daher muss sich jeder, der eine Gastronomie eröffnen möchte, über die in seinem Bundesland geltenden Verordnungen informieren.

Im Gaststättengesetz sind die Bedingungen für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis (Konzession) geregelt. Das Erlaubnisverfahren wiederum ist in den Gaststättenverordnungen geregelt.

Eine Konzession in der Gastronomie beantragen muss jeder, der im Betrieb alkoholische Getränke ausschenkt. Verzichtet der Gastronom auf den Alkoholausschank, genügt die Gewerbeanmeldung.

Konzession für Alkoholausschank

Wer also in seiner Gaststätte Alkohol verkauft, benötigt auf jeden Fall eine Konzession. Das gilt nicht für Beherbergungsbetriebe, die nur an Hausgäste ausschenken. Auch bei kostenlosem Alkoholausschank ist keine Konzession nötig.

Zusätzlich müssen beim Alkoholausschank auch die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes berücksichtigt werden. An Jugendliche unter 16 Jahren darf kein Alkohol abgegeben werden.

Branntwein und Alkopops sogar erst an Jugendliche ab 18 Jahren. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist und den Alkoholgenuss erlaubt. Wer gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, setzt seine Konzession aufs Spiel.

Welche Voraussetzungen brauche ich für den Antrag?

Wer eine Konzession in der Gastronomie beantragen will, muss keine fachliche Ausbildung nachweisen. Für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis genügt der Nachweis einer Unterrichtung durch die IHK.

Wer allerdings eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, muss nicht an der Unterrichtung teilnehmen. Personen, die eine Gaststättenkonzession beantragen, müssen auch nachweisen, dass sie persönlich in der Lage sind, einen gastronomischen Betrieb zu führen.

Das bedingt, dass keine gewerbebezogenen Straftaten vorliegen und die Person zuverlässig ist. Es ist aber keine Voraussetzung, dass der Wirt eine weiße Weste hat. Die Behörde prüft die eventuell vorliegenden Gesetzesverstöße in Verbindung mit Führung eines Betriebes und entscheidet im Einzelfall.

Wer eine Konzession in der Gastronomie beantragen möchte und beispielsweise wegen Körperverletzung, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und Lebensmittelrecht vorbelastet ist, hat keine Chance.

Ein verurteilter Gastronom, der eventuell auch noch Steuerschulden hat, kann sich schon mal vom Traum des eigenen Betriebes verabschieden.

Wie und wo beantragt man eine Konzession in der Gastronomie?

Wer eine Gaststättenkonzession beantragen möchte, wendet sich an das Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Bürgerbüro – je nachdem, wer in der Gemeinde des Lokals zuständig ist.

Manche Städte bieten bereits online Formulare an, die allerdings persönlich unterschrieben oder mit einer elektronischen Signatur versehen werden müssen. Soll ein Stellvertreter das Lokal führen, ist eine Stellvertretungserlaubnis notwendig.

Bei Personengesellschaften oder Personenhandelsgesellschaften (GbR, OHG, KG) muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Konzession beantragen. Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung eingereicht werden:

  • Unterrichtungsnachweis der IHK
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Grundriss des Gastronomiebetriebes und der Personalräume

Die Konzession wird dann einer Person, dem Betrieb (Restaurant, Bar, Diskothek) und den Betriebsräumen erteilt. Ändert sich einer der Faktoren, muss eine neue Konzession beantragt werden.

Kosten der Gaststättenkonzession

Die Höhe der Kosten der Gaststättenkonzession hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen, in welchem Bundesland bzw. in welcher Stadt die Gaststättenerlaubnis beantragt wird.

Zum anderen, für welche Betriebsart und Betriebsgröße diese gewünscht wird. So kostet ein kleines Lokal auf dem Land deutlich weniger als ein großes Restaurant in der Großstadt. Und so variieren die Kosten erheblich: zwischen 50 Euro bis über 5.000 Euro.

Dazu kommen die Kosten für die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz in Höhe von 70 Euro (München) und für die Lebensmittelhygieneschulung nach § 4 LMHV von 90 Euro (München).

Wer eine Stellvertretungserlaubnis beantragt, liegt zwischen 20 und 250 Euro. Für das polizeiliche Führungszeugnis und den Gewerbezentralregisterauszug werden je 13 Euro fällig. Günstiger weg kommt, wer einen Imbisswagen hat.

Für die Reisegewerbekarte fallen je nach Bundesland zwischen 150 und 500 Euro an. Die Kosten der Gaststättenkonzession können also größere Dimensionen erreichen, je nach Objekt.

Vorläufige und vorübergehende Erlaubnis

Wer einen bereits existierenden Betrieb übernimmt, erhält in den meisten Fällen eine vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG, die für drei Monate gültig ist. Die behördliche Prüfung zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis ist nicht mehr so umfassend wie bei einer Neuausstellung.

Das betrifft in erster Linie die baurechtlichen Prüfungen. Die persönliche Überprüfung des Beantragenden bleibt gleich. Das Gleiche gilt auch für die Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis.

Eine vorübergehende Erlaubnis kann auch jemand beantragen, der nur einen zeitlich befristeten gastronomischen Betrieb plant. Das ist in der Regel bei Veranstaltungen der Fall. So zum Beispiel auf einem dörflichen Marktfest, einem Stadtfest, Vereinsfest oder einem Weihnachtsmarkt.

In solchen Fällen gibt es keine großen Auflagen oder Hürden der Gemeinde oder Stadt. Die Erlaubnis wird dann praktisch unter erleichterten Voraussetzungen erteilt. So verzichtet die Behörde auf den Unterrichtungsnachweis und auf die Grundrisspläne. Die vorübergehende Erlaubnis wird dann von der Gemeinde auch nur für diese Veranstaltung erteilt.

Da es sich dennoch um einen behördlichen Akt handelt, sind die Antragsfristen zu beachten. Bei kleineren, eintägigen Veranstaltungen genügt es, dass der Antrag vier Wochen vorher eingeht. Bei größeren, mehrtägigen Veranstaltungen muss der Antrag mindestens sechs Wochen vorher vorliegen. Wer nicht riskieren möchte, wegen der Fristversäumnis keine vorübergehende Erlaubnis zu erhalten, muss sich daran halten.

Auch für die vorläufige und vorübergehende Erlaubnis eines gastronomischen Betriebs fallen Kosten an. Diese können zwischen 50 Euro und knapp 2.000 Euro liegen, je nachdem wie lange die Veranstaltung dauert und wie groß die bewirtete Fläche ist.

Fazit

Der Traum von einem eigenen gastronomischen Betrieb lässt sich nicht einfach umsetzen, indem ein Lokal eröffnet und mit dem Geld verdienen begonnen wird. Es sind Voraussetzungen und gesetzliche Auflagen zu erfüllen – zum Schutz des Gastronomen und Gastes.

Das muss jedem potenziellen Gastronom bewusst sein. Damit der Traum nicht zum Alptraum wird, ist eine sorgfältige Planung essenziell. Wer sich noch nicht ganz sicher ist, nimmt lieber eine Beratung zur Existenzgründung in Anspruch und tauscht sich mit Kollegen aus.

Wer dann überzeugt ist, dass er genügend Herzblut und Kapital in seinen gastronomischen Betrieb investieren möchte, beginnt mit der Vorbereitung und Beantragung der Konzession.

So vorbereitet, mit genügend Kapital und Fachwissen ausgestattet, legt der Gastronom den Grundstock für seinen künftigen Erfolg.

Überblick behalten

Merkblatt zur Konzession

Video: ihkheilbronn1

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