Mitarbeiter abwerben in der Gastronomie – Was ist erlaubt?

Dein bester Arbeitskollege kündigt seinen Job im Betrieb und würde dich gerne mitnehmen. Ein selbständiger Gastronom hat Personalmangel in seinem Restaurant und möchte deshalb Mitarbeiter abwerben. Wie ist die Gesetzeslage und worauf muss ich aufpassen?

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Was versteht man unter Mitarbeiter abwerben?

Gehen wir davon aus, dein bester Arbeitskollege möchte dich in seinem neuen Betrieb mit dabei haben. Sobald ein eindeutiges Ziel angesprochen wird, welches in dem Fall der Arbeitswechsel zu einem neuen Betrieb wäre, spricht man von der Abwerbung eines Mitarbeiter.

Natürlich bleibt die Entscheidung zu Wechseln bei dir, wo du arbeiten möchtest. Zu bedenken ist dennoch, das es eine Kündigungsvorschrift gibt und diese auch im besten Fall eingehalten werden sollte. Es ist Allgemein besser wenn man im Guten mit seinem Arbeitgeber auseinander geht. Hier passt das Sprichwort – „Man sieht sich immer zwei Mal im leben“ – am Besten.

Wann ist Mitarbeiter abwerben nicht erlaubt?

Der Arbeitgeber kann einen Wechsel zu einem anderen Betrieb nicht unterbinden, da es zur freien Marktwirtschaft gehört. Sollte man dennoch gegen das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ verstoßen, ist der Wechsel nicht erlaubt.

Was man auch nicht machen sollte, ist die Aufforderung zu einem Vertragsbruch. Angenommen dein Arbeitskollege fordert dich auf, einen Vertragsbruch zu begehen oder jeglichen Mist zu bauen, damit du irgendwann die fristlose Kündigung erhältst. Das würde in dem Fall als „nicht zulässig“ gelten.

Auch nicht erlaubt ist das Irreführen des Mitarbeiters. Natürlich kommt der eine oder andere Arbeitnehmer nicht immer mit dem Chef zu Recht. Trotzdem wäre es nicht zulässig die Mitarbeiter abzuwerben, um den Chef quasi eins Auszuwischen.

Wir wissen alle, dass wir irgendwann in unserem Leben Konkurrenten begegnen. Es wäre natürlich leicht die Konkurrenz auszuschalten, wenn wir seine Mitarbeiter abwerben, doch erlaubt ist das Ganze leider nicht. In dem Fall wäre es ein planmäßiges Abwerben und somit könnten wir an Betriebsgeheimnisse kommen oder den Konkurrenten planmäßig schaden. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber.

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