Die Tradition der Straußenwirtschaft (auch Straußwirtschaft) führt wohl auf Karl den Großen zurück und ist deshalb schon mehr als 1.200 Jahre alt. Eine Legende besagt, dass der Herrscher im Jahre 812 einen Erlass herausgab, der den Winzern den Betrieb einer „Kranzlwirtschaft“ erlaubte.
Dieser war durch einen Kranz mit Reben und Efeu, der vor den Toren der Wirtschaft aushängt wurde zuerkennen. Winzer und Weinbauern in allen Regionen der Bundesrepublik berufen sich heute noch auf diesen Erlass „Capitulare de villis vel curtis imperii“, der eigentlich genaue Vorschriften zur Verwaltung der Krongüter enthielt.
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Was ist eine Straußenwirtschaft?
Die Straußenwirtschaft ist ein Teil der deutschen Weinkultur. Diese urige Bewirtschaftungsform ist an ausgesteckten Kränzen, Zweigen und Besen zu erkennen. Der bekannte Spruch: „Wo`s Sträuß`che hängt, wird ausgeschenkt“, kommt daher nicht von ungefähr.
Das deutsche Gaststättenrecht räumt der Straußenwirtschaft, bei der der eigene Wein ausgeschenkt wird, eine Menge Freiheiten ein. Die Winzer müssen den Behörden den Beginn des Weinausschanks nur zwei Wochen davor bekannt geben. Danach ist der Betrieb pro Jahr auf vier Monate beschränkt.
Diese Zeit kann entweder zusammenhängend oder in zwei Abschnitten pro Jahr (zwei Monate im Frühjahr und noch einmal zwei Monate im Herbst) in Anspruch genommen werden. Diese Regelung für die Straußenwirtschaft geht wohl auf den Erlass von Karl des Großen aus dem Jahre 812 zurück, der bis heute noch Gültigkeit hat.
Da die Regelung der Gaststätten aber in die Zuständigkeit der Bundesländer liegt, kommt es in den jeweiligen Regionen auch zu unterschiedlichen Regelungen. So wurde beispielsweise von der hessischen Landesregierung die Begrenzung auf 40 Gäste aufgehoben.
Zudem gibt es in den verschiedenen Weinregionen neben der Bezeichnung „Straußenwirtschaft“ auch noch Begriffe wie „Besenwirtschaft“ oder „Besenschänke“ für diese Gastrononieform. Weinliebhaber finden diese Ausschankstuben mit dem Strauß am Tor sowohl in der gut ausgestatteten Stube, im Keller als auch in der Scheune.
TIPP: Für die Staußenwirtschaft gibt es auch noch andere Begriffe wie: Besenwirtschaft, Buschenschank, Rädlewirtschaft, Häckerwirtschaft, Heckenwirtschaft, Heuriger oder Kranzwirtschaft.
Wer darf eine Straußenwirtschaft eröffnen?
Eine Straußwirtschaft wird betrieben, wenn die Winzer selbst erzeugten Wein oder Apfelwein und Speisen im eigenen Betrieb (im Ort des Weinbaugebiets) anbieten.
Ist die Besenschänke nur für insgesamt vier Monate pro Jahr geöffnet, dann ist diese Gastronomieform erlaubnisfrei, aber sie muss mindestens zwei Wochen vor Beginn angemeldet werden.
Sowohl natürliche als auch juristische Personen können eine Straußwirtschaft eröffnen. Bei einer richtigen Straußenwirtschaft dürfen die Betreiber nur die eigenen Weine und Speisen anbieten, andernfalls müssen sie ein Gewerbe anmelden.
Zudem darf der Ausschank nur für insgesamt vier Monate im Jahr betrieben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass es sich bei der Besenwirtschaft um keine richtige Gaststätte handelt, die von den niedrigen Auflagen profitiert.
Die Zuständigkeit für eine Staußen-oder Heckenwirtschaft liegt bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung in deren Bezirk sich der Ausschank befindet.
Welche Voraussetzungen braucht man?
Wir bereits angeführt gibt es regionale Unterschiede bei den Regelungen zur Straußwirtschaft. Allerdings gilt im Allgemeinen: Es dürfen nur warme und kalte Speisen aus dem eigenen Betrieb angeboten werden.
Außerdem müssen die Winzer neben dem selbst hergestellten Wein und Apfelwein auch ein alkoholfreies Getränk anbieten. Dieses Getränk darf nicht teurer als der Wein sein. Zudem gilt die Anzeigepflicht mindestens 14 Tage davor sowie die Einhaltung der Sperrzeiten als auch der Hygienevorschriften.
Personen, die bereits gewerbsmäßig Wein verkaufen, dürfen keine Straußenwirtschaft betreiben. Jeder der im gemeinsamen Haushalt lebt, darf nur insgesamt 4 Monate im Jahr eine Besenwirtschaft betreiben.
Der Schankbetrieb muss im Weinbauort liegen. Die Räume für die Ausschankstuben dürfen nicht angemietet werden. Ausnahmen werden nur in besonderen Härtefällen gewährt. Die Besenschänke darf nicht mit einem anderen Gast- oder Beherbergungsbetrieb verbunden sein.
Alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen über ihre Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz aufgeklärt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Die Anzeige für die Straußwirtschaft muss folgende Angaben enthalten:
– es muss der Zeitraum angeführt werden, in dem der Ausschank von selbst hergestelltem Wein und der Verkauf von eigenen Speisen erfolgt
– der Ort und die Lage aus denen die Trauben für den Wein stammen
– der Ort an dem die Früchte gekeltert wurden
– auch Adresse des Betriebes für die Straußenwirtschaft muss angezeigt werden
– die Anzeige muss zwei Wochen vor Beginn des Ausschanks erfolgen
Besenwirtschaften haben ganz unterschiedliche Öffnungszeiten. Sie schenken den Wein entweder tageweise am Wochenende oder gleich etliche Wochen am Stück aus.
Deshalb sollten sich Besucher vorab nach den Öffnungszeiten ihrer bevorzugten Heckenwirtschaft erkundigen. Die Winzer müssen ihre Öffnungszeiten bei der Anzeige des Betriebes bekannt geben.
Wann haben Besenwirtschaften geöffnet?
Der Betrieb dieser saisonal geführten Besenwirtschaften ist pro Jahr auf die Dauer von maximal 120 Tagen beschränkt. Das kann in zwei getrennten Zeitabschnitten erfolgen. Winzer, die sich nicht an diese Regelung, die auf Karl den Großen aus dem Jahre 812 zurückgeht, halten wollen, müssen eine Gaststätten-Konzession beantragen.
Viele der Besenwirtschaften öffnen von September bis Dezember. Einige öffnen im Frühling für zwei bis drei Wochen und sperren die restliche Zeit im goldenen Herbst auf. Häufig werden bei Live Musik und kulinarischen Speisen frische Sommerweine ausgeschenkt. Den Wein kredenzen die Winzer entweder im Henkelglas oder auch als Flaschenweine im Stielglas.
Den Kindern wiederum schmeckt der alkohohlfreie Traubensaft. Bei einem schmackhaften Brotzeit-Teller und einer entspannten Atmosphäre sitzen die Gäste meist dicht gedrängt an den Tischen. In einer Besenwirtschaft geht es in der Regel eher zünftig zu. Gäste, die ihren Wein direkt beim Winzer kaufen, wissen einen guten Tropfen zu schätzen.
Woher kommt der Name Straußenwirtschaft?
Der Begriff „Straußenwirtschaft“ hat nichts mit dem Vogel Strauß zu tun. Bei einer Straußenwirtschaft handelt es sich um einen von Weinbauern saisonal geöffneten Winzerausschank in dem neben Wein auch einfache Speisen angeboten werden.
Als Zeichen, dass der Ausschank geöffnet hat, hängt man einen Strauß mit bunten Bändern vor den Eingang. Je nach Regionen gibt es für die Straußwirtschaften auch unterschiedliche Bezeichnungen wie etwa Besenwirtschaft oder Besen.
Der Name Besen stammt vom Reisigbesen vor der Tür ab, der anzeigt: Diese Besenwirtschaft ist in Betrieb. In Österreich spricht man bei dieser Gastronomie-Art vom Heurigen oder vom Buschenschank.
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