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Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in der Gastronomie

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Oft wird im Betrieb die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen gerne mal vernachlässigt. Wenn dann doch einmal der Ernstfall eintritt, ist es meist schon zu spät und die Konsequenzen lassen nicht auf sich warten. Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen hilft Ihnen nicht nur an Kosten einzusparen, sondern ist sogar gesetzlich vorgeschrieben.

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Was sind elektrische Anlagen?

Einem Unternehmen ist meist nicht klar, wie sich „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ unterscheiden lassen sollen. Im Grunde steht die Antwort aber schon in der DGUV Vorschrift 3. Hier werden beispielsweise aktuelle Regelungen und Fristen klar definiert, um die Prüfung elektrischer Anlagen für das Unternehmen zu vereinfachen.

Unteranderem tun sich Laien mit den Begriffen „Anlagen“ und „Betriebsmittel“ schwer. Um es einfach auszudrücken:

„Eine elektrische Anlage ist ein Pool aus mehreren und verschiedenen Betriebsmitteln.“

Elektrische Betriebsmittel wiederum unterscheiden sich in zwei Arten:

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel: Diese Betriebsmittel, wie der Name schon sagt, sind an einem Ort gebunden. Sie sind also fest angebracht oder auch verbaut. Hierzu zählt beispielsweise:

  • Kühlhäuser
  • Schankanlagen
  • elektrische Leitungen
  • Herd oder Kombidämpfer

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sollten immer in Abständen von 4 Jahren überprüft werden.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:

Diese Betriebsmittel können Ihren Ort verändern, sprich von einem Betrieb zum anderen. Hierzu zählt:

  • Friteusse
  • Stabmixer
  • Veranstaltungselektronik (Kabelbox)

Bei der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel sollte darauf geachtet werden, dass hier jährlich überprüft wird. Meist ist es hilfreich sich für diese Arbeit einen Fachmann heranzuholen.

Warum sollte man regelmäßig Prüfungen durchführen?

In dem einen oder anderen Betrieb kann es vorkommen, dass elektrische Geräte defekt sind und daher ein großes Risiko für den Mitarbeiter darstellen. Hierbei hat man am Ende nicht nur mit hohen Kosten zutun, sondern auch mit Menschenleben. Anderseits können auch Brände, durch beispielsweise einem Kurzschluss des Geräts, entstehen.

Aus diesen Gründen ist eine regelmäßige Prüfung der elektronischen Betriebsmittel von extremer Notwendigkeit.

Wie prüft man elektrische Anlagen?

Je nach Anlagentyp kann die Prüfung elektrischer Anlagen variieren. Trotz allem gibt es einige Schritte, die in der Prüfung protokolliert werden muss:

  • Sichtprüfung
  • Messen des Schutzleiterwiderstands
  • Messen des Isolationswiederstands
  • Funktionsprüfung
  • Bewertung der Prüfung
  • Dokumentation der Prüfung

Wer darf elektrische Betriebsmittel und Anlagen prüfen?

Die DGUV V3 schreibt unteranderem vor, wer die Prüfung der elektrischen Anlagen überhaupt ausführen darf. In manchen Fällen kann sogar ein Mitarbeiter die Prüfung durchführen, solange er die geforderten Qualifikationen mit sich bringt.

Elektrofachkraft: Eine Elektrofachkraft ist meist eine Person, die sich mit der Lage der elektrischen Anlagen, sowie die Gefährdungen auskennt. Hierbei ist nicht dringend notwendig, dass diese Person eine fachliche Ausbildung in diesem Bereich hat. Die Elektrofachkraft ist zuständig für die Prüfung von:

  • ordnungsgemäßen Zustand
  • Anlagen besonderer Art
  • Wirksamkeit

Benutzer: Der Benutzer kann beispielsweise ein Mitarbeiter oder Sie selbst sein. Anlagen, welche nur durch eine Elektrofachkraft geprüft werden darf, darf der Benutzer nicht prüfen. Der Benutzer darf ausschließlich eine Funktionsprüfung durch Betätigung von ortsfesten und ortsveränderten Anlagen durchführen.

Gibt es eine Frist?

Ja, für die Prüfung von elektrischen Anlagen gibt es eine Frist. Je nach Anlage ist der Prüfungszeitraum unterschiedlich und in der DGUV V3 festgelegt.

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Anlagen Prüfungsfristen
Elektrische Anlagen 4 Jahre
Regalprüfung 1 Jahr
Prüfung auf Wirksamkeit 1 Monat
Prüfung von ortsfesten Anlagen 6 Monate
Prüfung von ortsveränderten Anlagen täglich

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Welche Konsequenzen können Ihnen drohen?

In einem Schadensfall haftet immer der Verursacher, also der Geschäftsführer des Betriebs. Dabei ist der Grad der Haftung aber nicht klar definiert und hängt davon ab wie hoch die Verschuldung ist. Sollte also die Prüfung der elektrischen Anlagen nicht durchgeführt werden und es zu einem Ernstfall kommen, so wird ein Bußgeld von 10.000 Euro fällig. Verletzt sich ein Mitarbeiter in einem Betrieb durch defekte Anlagen, kann es sogar zu einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung kommen.

Quelle und weitere Links:

https://g-wie-gastro.de/mehr/ideen-und-tipps/tipps-der-woche-archiv/46-pruefung-elektrischer-betriebsmittel.php

https://www.elektropraktiker.de/nc/fachartikel/e-check-in-der-gastronomie/

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